Samstag, 10. November 2012

Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII 7.A. 2012

Münder / Meysen / Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe. Herausgegeben von Prof. Dr. Johannes Münder, Dr. Thomas Meysen, Prof. Dr. Thomas Trenczek, 7. vollständig überarbeitete Auflage 2013, 960 S., Gebunden, ISBN 978-3-8329-7561-6 , 60 €
! Der Frankfurter Kommentar spielt seine Stärken gerade an den Schnittstellen zum jugend- und familiengerichtlichen Verfahren wie zu den anderen Sozialleistungssystemen aus. Die Kommentierungen der Finanzierungsfragen, Inobhutnahme und Kostenbeteiligung sind meinungsprägend. Die Neuauflage kommt zur rechten Zeit, denn das neue Bundeskinderschutzgesetz bewirkt gravierende Einschnitte für die Praxis der juristischen sowie Sozialen Arbeit. Die 7. Auflage kommentiert auch das neue „Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)“ und legt die Schwerpunkte auf u.a. folgende Themen: Erweiterter Tätigkeitsausschluss für einschlägig vorbestrafte Personen auch auf den neben- und ehrenamtlichen Bereich (§ 72a SGB VIII) Rechtliche Anforderungen der Vorgaben zur Qualitätsentwicklung (Beteiligung, Beschwerdemanagement, Schutz vor Gewalt in Einrichtungen, §§ 74, 79, 79a SGB VIII) Kooperation in den Netzwerken zum Kinderschutz und die Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung der Bundesinitiative „Familienhebammen/Netzwerke Frühe Hilfen“ (§ 3 KKG) Neue Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger zur Informationsweitergabe bei vermuteter Kindeswohlgefährdung (§ 4 KKG) Anspruch von Personen außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe auf Beratung durch insoweit erfahrene Fachkräfte (§ 8b SGB VIII, § 4 Abs. 2 KKG) Gestärkte Kontinuitätssicherung in der Pflegekinderhilfe (§ 37 SGB VIII) Prüfungspflicht zur fachlichen Notwendigkeit eines Hausbesuchs und die Fallübergabe bei Zuständigkeitswechseln mit ihren differenzierten Beteiligungsanforderungen (§§ 8a, 86c SGB VIII) Neuregelung der nunmehr positiv formulierten Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis (§§ 45, 47 SGB VIII) Der führende Kommentar für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe lässt darüber hinaus keine Fragen offen. Mitkommentiert ist bereits der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für Kinder im Alter unter 3, wie er ab 1. August 2013 gelten wird, mit den brennenden Fragen nach der Auslegung des „individuellen Bedarfs“ und der Haftung. Berücksichtigt sind drei Jahre Erfahrungen und Rechtsprechung zur Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren seit dem FamFG. Der Bereich Datenschutz wurde nochmals erweitert. Das Werk liefert auch eine umfassende Kommentierung der neueren kreativen Rechtsprechung des BVerwG zur örtlichen Zuständigkeit und Kostenerstattung, berücksichtigt das neue Mediationsgesetz und gibt einen Ausblick auf die anstehenden Änderungen im Familienrecht mit der Reform des Sorgerechts und der Einführung des Umgangsrechts biologischer Väter, wie das Betreuungsgeld.

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