Montag, 9. Juli 2012

Mutschler, SGB III Großkommentar 5.A. 2012

Mutschler / Schmidt-De Caluwe / Coseriu : Sozialgesetzbuch III. Arbeitsförderung Großkommentar. Herausgegeben von RiBSG Bernd Mutschler, Prof. Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe, RiBSG Pablo Coseriu, 5. Auflage 2012, Rund 2200 S., Gebunden, ISBN 978-3-8329-7460-2 Nomos Verlag , 168,- € Am 1. April 2012 sindgravierende Änderungen des SGB III in Kraft getreten: Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt werden die Instrumente der aktiven Arbeitsförderung ganz neu geordnet. Das Reformgesetz reduziert die Zahl der Förderinstrumente und führt solche mit ähnlicher Zielrichtung zusammen. Für die Rechtspraxis bedeutet die weitreichende Umnummerierung ganzer Regelungskomplexe eine erhebliche Umstellung. Unmittelbar nach dem Inkrafttreten der Instrumentenreform schafft der Nomos-Großkommentar wieder Orientierung, Klarheit und Rechtssicherheit. Die 5. Auflage bietet dem Praktiker in Anwaltschaft, Verwaltung und Justiz einen strukturierten Zugang zum neuen Arbeitsförderungsrecht. In der aktuellen Neuauflage werden alle Gesetzesänderungen bei den arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumenten ausführlich erläutert und kritisch kommentiert, insbesondere die novellierten Vorschriften für den Gründungszuschuss die Rechtsänderungen bei den Eingliederungszuschüssen das vorzeitige Auslaufen der Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld Die Kommentierung legt einen Schwerpunkt auf die Neustrukturierung des Leistungsrechts. Neue Ermessenstatbestände, Generalklauseln und Grundnormen werden für die Anwendung in der Rechtspraxis interpretiert. Die jüngste Rechtsprechung des BGS und der Landessozialgerichte ist umfassend eingearbeitet. Weitere Schwerpunkte sind die vielfältigen Bezüge zum SGB II und die Regelungszusammenhänge mit dem Europäischen Sozialrecht. Die Herausgeber und die Autoren gewährleisten eine fachliche fundierte Gesetzeskommentierung mit größtmöglicher Praxisnähe. Der neue Großkommentar ist der optimale Ratgeber für Rechtsanwälte, Arbeits- und Sozialgerichte, Jobcenter und Agenturen für Arbeit, private Arbeitsvermittler, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Ämter für kommunale Arbeitsförderung.

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